Gesetzlich Krankenversicherte
Mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen kann abgerechnet werden. Bitte bringen Sie zum ersten Termin und jeweils zum Quartalsbeginn Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Privat Krankenversicherte
Als Privatpatient (mit und ohne Beihilfe) benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer und die Adresse der Privatversicherung/Beihilfestelle. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Berufsgenossenschaften
Nach einem Unfall bzw. einer psychotherapeutische Behandlung auf Anraten einer Berufsgenossenschaft benötigen Sie eine Kopie der Unfallaufnahme durch den Arzt. Die Adresse der Genossenschaft/Unfallkasse ist anzugeben.